Staplerkurs

Grundlagen und Voraussetzungen für den Gabelstapler­führerschein

Nach dem DGUV Grundsatz 308-001 (früher: BGG 925) der Berufsgenossenschaft muss jeder, der beruflich einen Gabelstapler bedient, eine umfangreiche Staplerschulung sowie eine theoretische und eine praktische Staplerschein-Prüfung ablegen. Erst dann ist die Person rechtlich zum Führen eines Flurförderzeuges berechtigt.

Voraussetzung, um den Staplerschein machen zu können, ist ein Mindestalter von 18 Jahren. Auch muss die Person nachweisen können, dass sie über die notwendige körperliche Eignung für das Steuern eines Flurförderzeugs verfügt.

Jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Flurförderzeug arbeitet, benötigt einen Gabelstaplerführerschein sowie die nachfolgenden jährlichen Unterweisungen.

Die S+W Personalservice GmbH bietet die Ausbildung zum Gabelstaplerführer für Firmen oder Privatpersonen an.
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